Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

Auftragnehmer: Dreamnet, Koppelweg 8, 34132 Kassel, vertreten durch Tobias Senz

Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person, die die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt.

Inhaltsverzeichnis

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
  3. § 3 Angebote und Vertragsschluss
  4. § 4 Preise und Zahlungsbedingungen
  5. § 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  6. § 6 Lieferung, Abnahme und Verzug
  7. § 7 Gewährleistung und Mängelansprüche
  8. § 8 Haftungsbeschränkung
  9. § 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
  10. § 10 Drittanbieter-Software und Open-Source
  11. § 11 Hosting, Wartung und Support
  12. § 12 Referenzrecht
  13. § 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
  14. § 14 Laufzeit und Kündigung
  15. § 15 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Dreamnet (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Bereich Webentwicklung, App-Entwicklung, Branding, Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Event-Technologie sowie verwandter digitaler Dienstleistungen.
  2. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wird.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag (insbesondere Leistungsbeschreibungen, Angebote und Projektverträge) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um wirksam zu sein.
  2. Leistungen des Auftragnehmers können je nach Vereinbarung als Werkvertrag (§ 631 BGB) oder Dienstvertrag (§ 611 BGB) erbracht werden. Die Einordnung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  3. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (sog. „Change Requests") sind schriftlich zu beantragen. Der Auftragnehmer wird den Mehraufwand kalkulieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorlegen. Ohne schriftliche Freigabe ist der Auftragnehmer nicht zur Erbringung von Mehrleistungen verpflichtet.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer und freie Mitarbeiter zur Leistungserbringung einzusetzen, soweit dies der Qualität und dem Projektziel nicht abträglich ist. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
  5. Leistungen im Bereich SEO und Online-Marketing beinhalten keine Garantie für bestimmte Rankings, Reichweiten oder Ergebnisse. Entsprechende Angaben in Angeboten sind Prognosen auf Basis aktueller Daten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie bleiben 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern keine andere Frist angegeben ist.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, (b) Unterzeichnung eines Projektvertrags durch beide Parteien, oder (c) Beginn der Leistungserbringung nach schriftlichem Auftrag des Auftraggebers.
  3. Anpassungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch per E-Mail gewahrt.
  4. Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen sind, sofern nicht als Festpreis ausgewiesen, unverbindliche Richtwerte. Überschreitungen von mehr als 15 % des Kostenvoranschlags werden dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
  3. Bei Projekten mit einem Netto-Auftragswert über 2.500 € ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung fällig. Die Restrate ist nach Abnahme oder nach Ablauf der Abnahmefrist gemäß § 6 fällig.
  4. Bei monatlichen Retainer-Leistungen (z. B. SEO, Social Media, Wartung) ist das monatliche Honorar jeweils am ersten Werktag des laufenden Monats im Voraus fällig.
  5. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) geschuldet. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Entstehende Mehrkosten durch die Unterbrechung trägt der Auftraggeber.
  7. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
  8. Reisekosten, Fremdleistungen (z. B. Lizenzkosten, Hosting, Stockmaterial) und Auslagen werden, sofern nicht im Angebot eingeschlossen, nach Aufwand zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Verwaltungspauschale von 10 % weiterberechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und inhaltliche Korrekturen.
  2. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis, der für Rückfragen innerhalb von 3 Werktagen erreichbar ist.
  3. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verschiebung vereinbarter Liefer- und Projekttermine. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass übermittelte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte entstehen.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Übermittlung zu prüfen und Mängel innerhalb der in § 6 genannten Frist zu rügen.

§ 6 Lieferung, Abnahme und Verzug

  1. Liefer- und Projekttermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Termine bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
  2. Nach Fertigstellung übermittelt der Auftragnehmer die Leistung zur Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich zu rügen.
  3. Werden innerhalb dieser Frist keine begründeten Mängelrügen erhoben, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion). Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Produktion nimmt oder nutzt, ohne formale Abnahme zu erklären.
  4. Unwesentliche Mängel, die die Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden in einem separaten Protokoll festgehalten und nachgebessert.
  5. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist er nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Nachfrist zur Nacherfüllung verpflichtet. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs sind auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und setzen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus, sofern keine Kardinalpflichten verletzt wurden.
  6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, Störungen bei Subunternehmern, technischen Ausfällen oder Mitwirkungsdefiziten des Auftraggebers beruhen.

§ 7 Gewährleistung und Mängelansprüche

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen. Als Mangel gilt eine Abweichung der erbrachten Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit, nicht jedoch eine Unterschreitung subjektiver Erwartungen des Auftraggebers ohne schriftlich vereinbarte Anforderungsgrundlage.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
  3. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber den Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, schriftlich und nachvollziehbar beschrieben beim Auftragnehmer anzeigt.
  4. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  5. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Mangel auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: (a) eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers oder beauftragter Dritter am gelieferten Werk ohne Zustimmung des Auftragnehmers, (b) nicht bestimmungsgemäße Nutzung, (c) fehlerhafte oder unvollständige Inhalte des Auftraggebers, (d) Inkompatibilitäten mit Software des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss nicht bekannt waren.
  6. Für Leistungen im Bereich SEO, Marketing und Social Media gilt keine Sachmängelhaftung im werkvertraglichen Sinne, da es sich um Dienstleistungen ohne Erfolgsgarantie handelt. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 8 Haftungsbeschränkung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden – ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
  5. Für Leistungen, die auf Inhalten, Freigaben oder Vorgaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Rechtsverletzungen (insbesondere Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  6. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für persönliche Haftungsansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Projekts erstellten Werke – insbesondere Designs, Grafiken, Quellcode, Konzepte, Texte und sonstige kreative Leistungen – unterliegen dem Urheberrechtsschutz und bleiben im Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftragswert vollständig bezahlt ist.
  2. Mit vollständiger Bezahlung aller offenen Vergütungsansprüche räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck ein, sofern nicht ausdrücklich ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart wurde.
  3. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte sowie die Bearbeitung und Abwandlung der Werke durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, es sei denn, die Bearbeitung ist für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig.
  4. Der Auftragnehmer behält das Recht zur Nutzung der erstellten Werke für eigene Referenzzwecke gemäß § 12 dieser AGB.
  5. Von Dritten lizenzierte Komponenten (Fonts, Plugins, Stock-Materialien, Frameworks) unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf solche Komponenten hin; der Erwerb der entsprechenden Lizenzen für den Auftraggeber ist nicht automatisch Bestandteil des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  6. Open-Source-Komponenten werden unter den jeweils gültigen Open-Source-Lizenzen (z. B. MIT, GPL) eingesetzt. Der Auftraggeber erkennt diese Lizenzbedingungen an.

§ 10 Drittanbieter-Software und Open-Source

  1. Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung branchenübliche Frameworks, CMS-Systeme, Open-Source-Bibliotheken und Drittanbieter-Dienste ein. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Nutzung dieser Technologien.
  2. Für Funktionseinschränkungen, Sicherheitslücken oder Änderungen, die aus Updates oder dem Wegfall von Drittanbieter-Diensten resultieren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, er hat die Drittkomponente ohne Hinweis bewusst eingesetzt.
  3. Laufende Pflege, Updates und Sicherheitsupdates von eingesetzten CMS-Systemen (z. B. WordPress, Shopify) sind, sofern nicht vertraglich vereinbart, nicht Bestandteil des Auftrags und obliegen dem Auftraggeber.
  4. Lizenzgebühren für kommerzielle Drittanbieter-Plugins oder Premium-Themes werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt oder müssen von diesem direkt erworben werden.

§ 11 Hosting, Wartung und Support

  1. Hosting-Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht Bestandteil des Auftrags. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für den Betrieb seiner Website/Anwendung auf einem geeigneten Hosting-Anbieter.
  2. Wartungs- und Support-Leistungen nach Projektabschluss werden gesondert vereinbart (Wartungsvertrag oder Support-Kontingent). Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Auftragnehmer nicht zur laufenden technischen Betreuung verpflichtet.
  3. Notfallsupport außerhalb vereinbarter Servicezeiten wird nach Verfügbarkeit zu einem Stundensatz von 120 € netto erbracht, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für regelmäßige Datensicherungen seiner Website/Anwendung, es sei denn, die Durchführung von Backups ist ausdrücklich Bestandteil eines vereinbarten Wartungsvertrags.

§ 12 Referenzrecht

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt unter Nennung des Auftraggebers als Referenz in eigenen Marketingmaterialien, auf der eigenen Website, in sozialen Medien und in Kundenakquisegesprächen zu verwenden.
  2. Der Auftraggeber kann das Referenzrecht durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer einschränken oder widerrufen, sofern schutzwürdige Interessen (z. B. Vertraulichkeit, Wettbewerbssituation) dem entgegenstehen.
  3. Eine Namensnennung als Auftragnehmer in einem unaufdringlichen Hinweis im Footer oder Impressum des erstellten Projekts (z. B. „Webdesign: Dreamnet") ist gestattet, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsdaten, technische Konzepte, Zugangsdaten und Kundendaten – dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
  2. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren, es sei denn, die Informationen sind offenkundig oder werden durch Gesetz offenbarungspflichtig.
  3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) und der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Soweit im Rahmen der Auftragserfüllung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet werden, wird auf Anfrage ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
  4. Zugangsdaten (FTP, CMS, Server, etc.) werden vertraulich behandelt und nach Projektabschluss auf Anfrage an den Auftraggeber übergeben bzw. gelöscht.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

  1. Einmalige Projektaufträge (Werkverträge) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme sowie Erfüllung aller beiderseitigen Zahlungsverpflichtungen.
  2. Dauerschuldverhältnisse (z. B. SEO-Retainer, monatliche Social-Media-Betreuung, Wartungsverträge) können, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei: (a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, (b) nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber, (c) Insolvenzantrag oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers.
  4. Bei außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus entgangene Vergütung kann pauschal mit 30 % des Restauftragswerts geltend gemacht werden, sofern der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
  5. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kassel, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  5. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist (mindestens 4 Wochen) für zukünftige Verträge zu aktualisieren. Für laufende Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Dreamnet · Koppelweg 8 · 34132 Kassel · Stand März 2026